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Verwaltungsvereinbarung über ein Maritimes Sicherheitszentrum

An Deck eines Bundespolizei-Schiffes hat Otto Schilly an einem, mit einer weißen Tischdecke bedeckten, Tisch Platz genommen. Ihm wird von einem Herren ein Dokument zur Unterschrift vorgelegt. Verwaltungsvereinbarung über ein MSZ (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Bundesinnenminister Schilly leistet zusammen mit den Ländervertretern der Küstenländer seine Unterschrift unter den Vertrag für das Maritime Sicherheitszentrum. | Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Im Jahr 2005 waren auf dem Gelände des damaligen WSA Cuxhaven (heute Elbe-Nordsee) mittlerweile sechs Behörden und Organisationen des Bundes und der Küstenländer angesiedelt. Da war zum einen das Küstenwachzentrum für die Nord- und Ostsee mit der Bundespolizei, dem Zoll, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und daran angesiedelt die Koordinierungsstelle der Wasserschutzpolizeien. Die Aufgabenwahrnehmung dieser Behörden kann schwerpunktmäßig dem Bereich „security“ zugeordnet werden. 2003 folgte das Havariekommando, deren Aufgaben wie z.B. die Schadstoffunfallbekämpfung zum Bereich „safety“ gehört.

Gut 50 Jahre, nachdem der Deutsche Bundestag erstmals über eine optimierte Koordination der auf See tätigen Behörden und Einrichtungen beriet, war es dann also so weit. Das politische Konzept sah ein gemeinsames Dach in Form eines „optimierten Netzwerkes“ für die Zusammenarbeit der auf See für die Sicherheit („security“ und „safety“) tätigen Behörden von Bund und Ländern vor.

Der 6. September 2005 war daher ein entscheidender Tag für die maritimen Sicherheitsstrukturen in Deutschland. Der damalige Bundesinnenminister Otto Schily und seine Ressortkollegen aus den fünf Küstenländern unterzeichneten in Cuxhaven die Verwaltungsvereinbarung über den Aufbau des MSZ.