9/11 und die politischen Maßnahmen für die Schifffahrt
Der 11. September 2001, der Tag, an dem in den USA vier Flugzeuge entführt und zwei von ihnen in das New Yorker „World Trade Center“ gesteuert wurden, markiert einen ganz erheblichen Einschnitt in die Struktur der maritimen Sicherheit – in Deutschland und weltweit. Infolge der Aufarbeitung der Anschläge rückte die Terrorgefahr auch auf See in den Blickpunkt internationaler, von den USA voran getriebener Interessen. Es folgte eine neue Einschätzung der Sicherheitslage. Daraufhin wurden seitens der IMO, einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen, Änderungen beziehungsweise Ergänzungen von internationalen Vorschriften und Maßnahmen ergriffen, die zu einer erheblichen Aufwertung der Security-Aspekte in allen schifffahrtsrelevanten Bereichen führte. Der Geltungsbereich bezieht sich auf Schiffe genauso wie auf Hafenanlagen und zuständige Behörden. um die maritime Gefahrenabwehr zu verbessern. Der ISPS-Code z.B. sieht Maßnahmen vor, um das unbefugte Betreten von Schiffen und Hafenanlagen zu verhindern.
Hinweisschild zur Kennzeichnung des ISPS-Bereichs im Cuxhavener Hafengebiet. |
Quelle: Verwaltungsleitung des MSZ
Auch die Vorschriften des SOLAS-Übereinkommens, die bisher ausschließlich im Bereich der Schifffahrt (und damit für Safety-Angelegenheiten) maßgebend waren, griffen durch die Erweiterung auf hafenbezogene Aspekte nunmehr bereits an Land. Weiter wurde es für jedes IMO-Land verpflichtend, eine zentrale Kontaktstelle für die Schifffahrt für sämtliche Security-Fragen einzurichten. Dies ist der sogenannte Point of Contact.
Der PoC wurde mit einer entsprechenden Änderung des Seeaufgabengesetzes der WSV des Bundes zugeordnet und per Erlass zum 1. Juli 2004 beim damaligen WSA Wilhelmshaven (heute: Weser-Jade-Nordsee) angesiedelt. Seit dem 1. August 2007 ist der PoC Bestandteil des GLZ-See in Cuxhaven.
Sicherheit als "safety" und "security"
Der Begriff „Sicherheit“ wurde in zwei Bereiche aufgeteilt:
- „safety“ im Sinne einer nautisch/technischen Sicherheit, so wie sie im bisherigen Gebrauch des Begriffes „Schiffssicherheit“ verstanden wurde, und
- „security“ im Sinne einer allgemeinpolizeilichen Gefahrenabwehr.
Diese Begrifflichkeiten wurden nach den beschriebenen internationalen Regeln auch in das deutsche Sicherheitssystem auf See implementiert.