GSB 7.1 Standardlösung

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Beratungen des Deutschen Bundestages

1954 beriet der Deutsche Bundestag über eine organisatorische Zusammenlegung der seefahrenden Vollzugskräfte. Zu einer Zusammenlegung kam es jedoch nicht. Die Behörden von Bund und Ländern operierten mit ihren Schiffen weiterhin eigenständig.
Das Hoheitsgebiet und damit der Zuständigkeitsbereich der Behörden beschränkte sich zum damaligen Zeitpunkt noch auf drei Seemeilen. Außerhalb der Drei-Seemeilenzone war die Wahrnehmung z.B. von polizeilichen Aufgaben nicht möglich. Hier konnten die Behörden allein bei Schiffsunfällen tätig werden.
Erste Verhandlungen über ein internationales Seerechtsübereinkommen begannen 1982, aber es dauerte noch bis 1994, ehe es in Kraft trat. Als neue Grenze für das Hoheitsgebiet wurde darin die 12-Seemeilenzone festgelegt und eine AWZ mit eingeschränkten Kompetenzen bekanntgegeben.