Zoll
Zollschiff "Borkum" |
Quelle: Zoll
Der Zoll ist eine moderne Bürger- und Wirtschaftsverwaltung des Bundes, deren Tätigkeitsspektrum von der reinen Dienstleistung bis zum hoheitlichen Handeln reicht. Neben der Erhebung von Steuern und Zöllen sind zentrale Aufgaben: die Gewährleistung eines reibungslosen internationalen Warenverkehrs und eines fairen Wettbewerbs, der Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung, die Überwachung des gesetzlichen Mindestlohns, die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer, die Bekämpfung von Produktpiraterie und organisierter Kriminalität, die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen sowie der Einsatz für den Artenschutz.
Auch auf See verhindert der Zoll den Schmuggel, überwacht den Warenverkehr im Hinblick auf Verbote und Beschränkungen (z.B. Waffen und Betäubungsmittel) und erhebt Zölle, Verbrauchsteuern sowie die Einfuhrumsatzsteuer. Neben diesen klassischen Aufgaben des Zolls nehmen die Beschäftigten auf den Schiffen als Teil des Koordinierungsverbundes der Küstenwache Deutschlands gemeinsam mit anderen Behörden die Grenzaufsicht an den EU-Außengrenzen auf dem Wasser wahr. Zu den weiteren Aufgaben zählen auch der Umweltschutz auf See und die Hilfeleistung in Seenotfällen.
Das Einsatzgebiet erstreckt sich auf ca. 3.660 Kilometer deutsche Küstenlinie, auf 15.055 Quadratkilometer Küstenmeer sowie auf die Ausschließlichen Wirtschaftszonen der Bundesrepublik Deutschland mit einer Fläche von 48.050 Quadratkilometern und rund 400.000 Schiffsbewegungen in Nord- und Ostsee im Jahr. Zudem gehört auch der Bodensee zum Einsatzgebiet der maritimen Kontrolleinheiten.
Mitarbeiter des Zolls im GLZ-See |
Quelle: Zoll
Um diese vielfältigen Aufgaben erfüllen zu können, stehen dem Zoll insgesamt 32 Einsatzmittel, davon zwei SWATH-Schiffe in moderner Doppelrumpfbauweise, zur Verfügung.
Die Koordinierung der eigenen Einsatzmittel erfolgt in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei über die Bundesleitstelle.
Weitere Informationen unter www.zoll.de